Omaris

Aus SL-Wiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
  • Bezeichnung: Omaris
  • Kategorie: Waffen- und Kontaktgift
  • Häufigkeit: Das Rezept selber ist recht selten, ebenso wie schon fertige Gift. Das Gift ist seiner Gefährlichkeit wegen verboten und wird, wenn dann, nur unter der Hand verkauft. Man sollte es vermeiden offen darüber zu reden, sonst gerät man schnell in Verdacht. Erst wenn man die richtigen Leute kennt und Verbindungen hat, kann man an Händler oder Alchemisten kommen, die das Gift verkaufen.
  • Zubereitung: Der Saft der Omarisblätter wird mit Wasser vermischt und stark erhitzt, darf jedoch nicht kochen. Die Mixtur wird mit dem Knochenmehl eines Menschen vermischt und zum Schluss wird Quecksilber hinzugefügt.
  • Anwendung und Wirkung: Als Waffengift gerät es sehr schnell in den Blutkreislauf, die Wirkung setzt schon nach 1 KR ein. Das Opfer verspürt ein heißes Gribbeln im Körper und fühlt sich immer schwächer. Die Konzentration lässt sehr schnell nach und die Sicht verschwimmt. Das Kämpfen und bei allen Aktionen wird nach einer weiteren KR der jeweilige Talentwert aufgehoben (als ob man einen Talentwert von 0 hat). Nach 2 KR muss das Opfer eine um 10 erschwerte Konstitutionsprobe schaffen sonst wird es ohnmächtig. Nach weiteren 2 KR wird die Probe um weitere 10 Punkte erschwert (somit 20) und immer so weiter, bis das Opfer schließlich ohnmächtig wird. Sobald es ohnmächtig ist, dauert es etwa 2 Stunden bis der Tot eintritt.

    Als Kontaktgift wird es oft für Fallen benutzt oder als taktisches Gift für Meuchler. Der bloße Kontakt reicht um durch die Haut in den Blutkreislauf zu kommen. Die Wirkung des Giftes tritt erst mit dem ersten Schlaf seit der Aufnahme ein. Das Opfer bekommt Fieber und hat Alpträume, am nächsten Morgen wird es nur schwer aufwachen. Bei einer gelungenen Konstitutionsprobe erwacht es und fühlt ein heißes Gribbeln und hat starke Kopfschmerzen, einem Kater nach einem Saufgelage ähnlich. Steht das Opfer dann auf so treten noch Gleichgewichtsprobleme auf. Jede Stunde muss es von nun an eine Konstitutionsprobe um 5 erschwert bestehen sonst fällt es in Ohnmacht. Die Probe wird mit jeder Stunde um weitere 5 erschwert. Sobald es ohnmächtig geworden ist hat es noch 6 Stunden zu leben, wird es in der Zeit nicht geheilt, so stirbt es. Erwacht das Opfer nach dem Schlaf nicht so stirbt es innerhalb der nächsten 6 Stunden.
  • Wert: Sehr teuer und nur wenige können es sich leisten, sowohl als Rezept (was von den wenigen streng behütet wird) als auch das schon fertiges Gift. Es kostet, wenn es überhaupt erhältlich ist, mindestens 100 Sil, wobei die Preise oftmals sehr viel höher liegen.
  • Besonderheiten: Für Zwerge ist das Gift nicht tödlich. Bei Elfen dauert die jeweilige Wirkzeit doppelt so lange.