Staatskunst
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- Voraussetzung:
Etikette, Heraldik, Rechtskunde
- Bedeutung:
Fast jeder Adelige wird in der Kunst unterwiesen ein Land zu führen. Die Staatskunst ist Ausdruck für das Verwalten von Ländereien, das Führen eines Verwaltungsaparates und auch das Wissen um den Umgang mit anderen Landesoberhäupter.
Sollte der Charakter irgendwann in den Genuss kommen ein Königreich oder Landgut sein Eigen zu nennen oder auch ein Schloss zu besitzen, so wird es für ihn unerlässlich sein sich in der Staatskunst zu üben.
- Anwendung:
Kann für Diplomatie herhalten und ebenso für das Führen von Länderein und allen damit verbundenen Aufgaben.